AGB
Stand: 1 Mai 2021
1. Allgemeine Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Geschäftsverbindung zwischen der Plexcom GmbH, 4060 Leonding, Schirmerstraße 15, FN 299401 x (im Folgenden PLEXCOM) und Ihren Kunden, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (im Folgenden KUNDEN). Die AGB regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. PLEXCOM erstellt Angebote und erbringt Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt für die bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch PLEXCOM zugestimmt. Die Schriftform wird durch Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
Einkaufsbedingungen des KUNDEN erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren eine gegenteilige Bestimmung enthalten.
2. Änderung AGB
Wir können Änderungen der AGB vornehmen und diese sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen sind an transparenter Stelle unter www.plexcom.at kundzutun, wobei die Änderung acht Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht wird. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen sind von uns in geeigneter Form dem KUNDEN direkt schriftlich bekannt zu geben. Diesfalls kommt dem KUNDEN das Recht zu, das Vertragsverhältnis binnen vier Wochen nach Zugang des Änderungsschreibens aufzukündigen, wobei das Vertragsverhältnis diesfalls nach einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Kündigung endet.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Sofern im Angebot nicht anders angeführt, gelten unsere Angebote für die Dauer von drei Monaten ab Erstellung.
3.2. Angebote und Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Kostenschätzungen stellen kein verbindliches Angebot dar.
3.3. Angebote und Kostenvoranschläge werden anhand der Angaben des KUNDEN erstellt, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
3.4. Zeigt sich nach Auftragserteilung eine unvermeidliche Kostenüberschreitung von mehr als 15 % des vorangeschlagenen Gesamtentgelts, wird PLEXCOM den KUNDEN unverzüglich unterrichten. Eine unter dieser Erheblichkeitsschwelle liegende unvermeidliche Kostenüberschreitung wird vom KUNDEN als nicht beträchtlich im Sinne des § 1170a Abs 2 ABGB akzeptiert.
3.5. Angebote und Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3.6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.7. Nach einem Fristablauf von drei Monaten ab Feststehen, dass kein Auftrag zustande kommen wird, vernichtet PLEXCOM die von ihr erstellten Unterlagen. Der KUNDE ist mangels Auftragserteilung verpflichtet, das Angebot samt übermittelten Beilagen und Mustern an PLEXCOM zurückzustellen.
3.8. Wir behalten uns vor, dem KUNDEN angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf). Dem KUNDEN entstehen dadurch keinerlei Ansprüche.
3.9. Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog, Prospekt oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich.
4. Preise
4.1. Unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Steuern und sind die einzelnen Preisposten aus dem Angebot/Kostenvoranschlag ersichtlich. Pauschalpreise werden gesondert ausgewiesen.
4.2. Unsere Preise verstehen sich unverpackt ab Werk oder Lager.
4.3. Erhöhen sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (z.B. Preise für Material, Löhne und Frachten), so sind wir berechtigt, die Preise anzupassen.
5. Lieferung, Lieferfristen und Lieferverhinderung
5.1. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände bei uns versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben ist.
5.2. Lieferfristen beginnen erst nach restloser Aufklärung aller Ausführungsdetails sowie nach Freigabe der Muster zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus.
5.3. Sofern die Lieferfristen von uns nicht eingehalten werden, ist der KUNDE verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz hingegen lediglich bei Vorliegen eines krass groben Verschuldens begehren. Dies gilt gleichfalls für eine von uns zu vertretende Nichterfüllung.
5.4. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form-, und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
5.5. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
5.6. Die Lieferfristen sind unter ausdrücklichem Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt wie beispielsweise Streiks, Aussperrung, Brand, Naturereignisse und anderen unvorhergesehenen Betriebsstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten, Rohstoff- und Energiemangel festgelegt.
5.7. Die durch oben erwähnte Begebenheiten entstehenden Lieferverzögerungen entbinden uns von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist. Sie berechtigt den Auftraggeber aber nicht, von dem uns erteilten Auftrag zurückzutreten oder die Annahme der Sendung zu verweigern. Für alle diese Fälle werden Verzugsstrafe und Schadenersatzansprüche gleich welcher Form auch immer ausgeschlossen.
5.8. Im Falle einer Abnahmeverzögerung der auf einen festgelegten Termin bereit gestellten Lieferung haftet der Besteller für allfällige Lagerkosten oder Standgelder. Die Lieferung wird in diesen Fällen fakturiert und ist gemäß den vereinbarten Konditionen zahlbar.
6. Versand
6.1. Sendungen erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Gefahr des KUNDEN. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Versand stehenden Ansprüche des KUNDEN sind gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen.
6.2. Eine Haftung der PLEXCOM im Zusammenhang mit dem Versand welcher Art auch immer scheidet aus, sofern die Waren sachgemäß verpackt wurden. Diesfalls haftet PLEXCOM nur bei grober Fahrlässigkeit, welche ebenso wie die behauptete unsachgemäße Verpackung vom KUNDEN zu beweisen ist.
7. Gewährleistung
7.1. Ohne besondere Vereinbarung liefern wir Materialien in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit. Der KUNDE ist dafür alleine verantwortlich, dass die Bestellung technisch, statisch, sowie physikalisch etc. richtig ist. Wir sind bei allen gelieferten Waren an die Vorgaben der jeweils eigenen Lieferanten gebunden. Die vom Hersteller festgesetzte Abweichungsbandbreite bzw. Toleranz (wie u.a. Maße, Dicke, Bohrung) wird vom KUNDEN als handelsüblich akzeptiert und kann keinen Grund für eine Beanstandung bzw. Haftung bieten.
7.2. Die Gewährleistungsfrist wird einvernehmlich gemäß § 933 Abs. 1 ABGB auf 6 Monate verkürzt, ausgenommen sind gesondert getroffene, schriftliche Vereinbarungen.
7.3. Bei Reparaturversuchen bzw. Reparaturen durch den KUNDEN selbst sowie bei unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung sind sämtliche Ansprüche des KUNDEN jedweder Art ausgeschlossen. Dies ebenso, wenn unser Vorlieferer unmittelbar gegenüber dem KUNDEN die Gewährleistung übernimmt.
7.4. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten PLEXCOM ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Lieferung, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom KUNDEN zu beweisen.
7.5. Die angemessene Frist im Sinne des § 377 UGB beträgt 14 Tage.
7.6. Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Reparatur oder Austausch erfüllt.
8. Haftung
8.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PLEXCOM nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet PLEXCOM nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.2. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. Nach Ablauf von zehn Jahren ab Leistungserbringung bzw. Lieferung sind sämtliche Ersatzansprüche jedenfalls verjährt.
8.3. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns durch PLEXCOM wird in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Zurückbehaltungsrecht
Wir behalten uns vor, die Bestellung zur Gänze oder zum Teil erst nach vollständiger Vorausbezahlung der bestellten Waren zu liefern bzw. nur die vorausbezahlten Teile zu liefern. Dem KUNDEN steht keinerlei Schadenersatz jedweder Art oder sonstiger
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Der KUNDE erwirbt am vertragsgegenständlichen Liefergegenstand grundsätzlich erst Eigentum mit vollständiger Bezahlung aller aus diesem Vertrag sowie aus unserer Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen (Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der KUNDE darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Für diesen Fall tritt er schon jetzt die ihm hieraus erwachsenden Ansprüche gegen Dritte in Höhe unserer Forderungen vorrangig und einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Der KUNDE hat die entsprechenden Buchvermerke des Eigentumsvorbehalts vorzunehmen.
10.2. Der KUNDE beauftragt und bevollmächtigt uns schon jetzt gegebenenfalls auch seine Rechte gegenüber seinem Vertragspartner in seinem oder in unserem Namen, jedoch für seine Rechnung geltend zu machen und tritt uns zu diesem Zweck die ihm zustehenden Ausübungsrechte gegen den Vertragspartner ab, ebenso wie die hieraus erwachsenden neuen Rechte.
10.3. PLEXCOM nimmt die vorstehenden Abtretungen hiermit an, ist jedoch in stets freiwiderruflicher Weise mit der Einziehung und Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche durch den KUNDEN einverstanden. Legen wir die Abtretung offen, so hat der KUNDE uns alle zur Durchsetzung unserer Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen, letztere mindestens in Kopie, unverzüglich und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen; von einer Pfändung unserer Vorbehaltsware oder sonstigen Beeinträchtigungen derselben durch Dritte hat uns der KUNDE unverzüglich zu benachrichtigen.
11. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Eingang der Lieferung beim Kunden (Tag des Posteingangs bei PLEXCOM), in schriftlicher Form mitzuteilen (Fax oder E-Mail entsprechen dem Schriftlichkeitsgebot). Später eingehende Mitteilungen bleiben unberücksichtigt. Der KUNDE hat das Lieferdatum und damit die Rechtzeitigkeit der Beanstandung nachzuweisen.
Über- bzw. Unterlieferung der Bestellmenge bis zu 5 % gelten als vereinbart.
12. Rücklieferung
Die Rücklieferung falsch bestellter oder nicht mehr benötigter Ware wird nur dann von uns entgegengenommen und gutgeschrieben, wenn wir im Vorhinein schriftlich unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Rücknahme erklären und eine Kopie dieser Rücknahmebestätigung in den Begleitpapieren der Sendung enthalten ist. Andernfalls wird die Ware zu Lasten des Absenders retourniert. Als Bearbeitungsgebühr werden bis zu einem Nettowarenwert von € 250,00 netto 12 % und ab € 250,00 netto 8 % in Abzug gebracht.
13. Beratung
Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden sonstigen Aussagen durch uns oder für uns Handelnde erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Jegliche Hinweise bezüglich technischer Spezifikationen sind Richtwerte. Im Anwendungsfall sind diese vom KUNDEN auf eigene Rechnung zu testen und freizugeben
14. Zahlungsbedingungen
14.1. Sofern nicht gesondert vereinbart, gewähren wir 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen; bei Zahlung nach 14 Tagen ist die Rechnung ohne Skontoabzug längstens innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, gerechnet jeweils ab Rechnungsdatum. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist auf einem unserer Konten bereits gutgeschrieben sind.
14.2. Der Skonto wird jeweils auf den Lieferpreis für Fertigteile ausschließlich der Nebenkosten gewährt. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und Arbeiten.
14.3. Bei Zeitüberschreitungen sind wir berechtigt für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.
14.4. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn- und Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen.
14.5. Für den Fall, das PLEXCOM das Mahnwesen selbst übernimmt sind wir berechtigt dem KUNDEN einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,- in Rechnung zu stellen.
14.6. Der KUNDE hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.
14.7. Wir behalten uns vor, für den ganzen oder den größten Teil des Betrages der bestellten Ware Vorauszahlungen zu verlangen oder die Lieferung nur gegen Barzahlung bei Empfang der Sendung auszuführen.
14.8. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, bei regulärer Handelsware 30 % des Brutto Verkaufspreises als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer als vorgenannte Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen einen entsprechenden Nachweis behalten wir uns vor.
14.9. Für den Fall, dass der Kunde Lieferungen bereits erhalten hat, diese aber nicht bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen nur gegen Übergabe einer unwiderruflichen abstrakten Bankgarantie mit Gültigkeit für mindestens 6 Monate ab Auftragsbestätigung vorzunehmen.
15. Aufrechnung
PLEXCOM ist berechtigt seine Forderungen gegenüber einem Kunden mit sämtlichen konnexen und inkonnexen Forderungen jedweder Art des KUNDEN gegenüber PLEXCOM aufzurechnen.
16. Schutzrechte
16.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Unterlagen herstellen, die vom KUNDEN zur Verfügung gestellt werden, übernimmt ausschließlich der KUNDE die Gewähr dafür, dass durch Anfertigung dieser Liefergegenstände irgendwelche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Werden irgendwelche Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist PLEXCOM nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Ansprüche zu prüfen, sondern unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des KUNDEN berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände einzustellen und den Ersatz der von ihr aufgewandten Kosten zu beanspruchen. Für die unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche uns infolge von Verletzung oder Geltendmachung von Schutzrechten erwachsen, haftet in vollem Umfang der KUNDE und verpflichtet sich, uns im Falle der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten.
16.2. Uns steht es frei, alle Liefergegenstände oder Waren unserer Fertigung in beliebiger Weise zu veröffentlichen.
17. Besondere Bestimmungen
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Änderungen irgendeiner der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Vereinbarungen, die unseren Bedingungen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es findet Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen Anwendung. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Leonding, dies auch dann, wenn die Ware versendet wird. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Leonding/Österreich, dies auch dann, wenn die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel erfolgt. PLEXCOM ist jedoch auch berechtigt, am Gerichtsstand des KUNDEN bzw seiner Niederlassung zu klagen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt um den beabsichtigten wirtschaftliche Zweck zu erreichen.
Leonding, Oktober 2014 | PLEXCOM GmbH